Politik
Neue Corona-Maßnahmen ab 25. Januar
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gilt auch in NRW nicht mehr
NRW. Die aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung wurde am 21. Januar vom Land übersendet und tritt ab Montag, 25. Januar in Kraft. Folgende Änderungen haben sich ergeben: - Kirchen und Religionsgemeinschaften, die keine Regelungen für Gottesdienste vorlegen, unterfallen auch für Versammlungen zur Religionsausübung den Regelungen dieser Verordnung, insbesondere den §§ 2 bis 4a, und haben Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden spätestens zwei Werktage im Voraus bei der...