Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht im Kreis Recklinghausen
Ab Mitte nächster Woche gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ihren Arbeitgebern einen Immunisierungsnachweis vorlegen. Die Nachweispflicht gilt allerdings nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für Externe wie Handwerker, Dienstleister, Ehrenamtliche und viele mehr, die regelmäßig in den Einrichtungen tätig sind. Die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt ab dem 16....