Corona im Kreis
Schutzverordnung macht auch Geimpften Vorgaben
Ab Dienstag, 28. Dezember, gilt in Nordrhein-Westfalen eine veränderte Coronaschutzverordnung. Auf den insgesamt 13 Seiten berücksichtigt die Landesregierung insbesondere die Beschlüsse der jüngsten Bund-Länder-Beratungen zum Reduzieren von Kontakten und Eindämmen der Pandemie. Auch angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Variante sollen so ausreichende medizinische Versorgungskapazitäten und das Aufrechten erhalten kritischer Infrastruktur gewährleistet werden. Eine der wichtigsten...