Auch hunderte Gladbecker betroffen
Bin ich geboostert oder nicht?
Seit Donnerstag gilt auch in Gladbeck die Corona-Schutzregel "2Gplus": Wer in einem Restaurant essen oder in einer Gaststätte einen gemütlichen Abend verbringen möchte, muss genesen oder geimpft sein und einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen. Von der Testpflicht befreit sind unter anderem auch die Personen, die schon ihre dritte Impfung erhalten haben, als "geboostert" gelten., auf dem Impfzertifikat zu lesen ist "3 von 3". Diese Regel gilt bekanntlich auch für Fitnessstudios. Was aber ist...