Weitgehende Einschränkungen für alle Bürger in vielen Bereichen
So setzt Gladbeck die "Notbremse" um
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der „Bundes-Notbremse“ ist auch in Gladbeck seit Samstag, 24. April, um 0 Uhr in Kraft. Denn in Kreisen und kreisfreien Städten sind ab einer Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen bundeseinheitliche Maßnahmen vorgesehen, um die Infektionszahlen zu senken. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nun auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person...