Maskenpflicht bleibt im Gesundheitsamt Kreis Kleve bestehen
Neue Corona-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen tritt am 1. Februar 2023 inkraft. Kreis Kleve – Die aktuelle Corona-Test- und -Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. Februar 2023 inkraft. Darin enthalten sind zahlreiche Lockerungen. Weitgehend ausgenommen davon ist der öffentliche Gesundheitsdienst – also auch das Gesundheitsamt des Kreises Kleve. Das bedeutet: Für Besucherinnen und Besucher mit positivem Corona-Testergebnis gilt weiterhin während einer...