Pflegegrad und Schwerbehinderung entscheiden über Anspruch
Auch Gladbecker können sich die Fahrtkosten zum Impfzentrum erstatten lassen
Seit dem heutigen Montag, 8. Februar, ist das Impfzentrum des Kreises Recklinghausen bekanntlich in Betrieb. Was aber auch viele Gladbecker nicht wissen: Für die Fahrt zum Impfzentrum können sich Personen mit Mobilitätseinschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten erstatten lassen. Grundlage dazu ist ein Pflegegrad 3 bis 5 oder eine Schwerbehinderung. "Bei Pflegegrad 3 ist zusätzliche Voraussetzung, dass dauerhafte Mobilitätseinschränkungen vorliegen, die eine eigene Anreise zum...