Corona-bedingte Mietausfälle

Beiträge zum Thema Corona-bedingte Mietausfälle

Ratgeber
Die Grundsteuer kann bei Corona-bedingten Mietausfällen erlassen werden. Die Anträge müssen bis zum 31. März gestellt werden. | Foto: ostfriesland-baut.de

Haus & Grund Neheim-Hüsten informiert
Grundsteuererlass für Vermieter möglich

NEHEIM-HÜSTEN. Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Hierzu zählen insbesondere auch Corona-bedingte Mietausfälle. Darauf weist Haus & Grund Neheim-Hüsten hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2020 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist...

  • Arnsberg
  • 15.03.21
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