Ratgeber
Coronaschutzverordnung
Folgende Änderungen gelten seit Montag, 22. Februar
Die Gemeinde Holzwickede informiert über die aktuellen Auswirkungen und zusätzlichen Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die seit Montag, 22. Februar, gelten. Der Mindestabstand von 1,5m darf bei der Nutzung von Beförderungsleistungen ehrenamtlicher oder kommunaler Fahrdienste zum Beispiel zu Impfzentren, unterschritten werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands bei der Nutzung von...