Corona-Impfungen von weiteren bettlägerigen Personen in eigener Häuslichkeit möglich
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt und den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt. So werden die Impfungen in der eigenen Häuslichkeit für weitere bettlägerige Personen ermöglicht. Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 aufsuchend in ihrer Häuslichkeit geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt...