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Politik
Die Fahrt in den Urlaub ist für viele Geringverdiener nicht drin – besonders, wenn der Chef kein Urlaubsgeld zahlt. Die NGG Nordrhein rät Beschäftigten, ihren Anspruch auf die Extra-Zahlung genau zu prüfen. Besonders Minijobber und Teilzeit-Kräfte gingen oft leer aus, so die Gewerkschaft. | Foto: NGG / Tobias Seifert

NGG empfiehlt zum Ferienstart: Beschäftigte im Kreis Wesel sollen Urlaubsgeld-Check machen

Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Kreis Wesel, sich von ihrem Chef nicht um die Extra-Zahlung bringen zu lassen. Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, erklärt Geschäftsführer Hans-Jürgen Hufer: „Aber die meisten Tarifverträge schreiben die Sonderzahlung vor – etwa in der Ernährungsindustrie, im Bäckerhandwerk und nach einjähriger Betriebszugehörigkeit auch im Gastgewerbe.“ Die NGG Nordrhein kritisiert,...

  • Wesel
  • 11.07.17
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