Corona-Teilhabe-Fonds
Auch Behindertenhilfe und Inklusionsbetriebe erhalten Förderung
Hochsauerlandkreis/ Berlin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds weiter beantragen werden können. Die Förderung erfolgt in Form einer Liquiditätsbeihilfe. Sie kann bis zum 31. Mai 2021 für die Monate September 2020 bis Mai 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die...