Kein Schlupfloch mehr bei Ewigkeitskosten
Änderungsantrag verpflichtet ehemalige Bergbauunternehmen zur Regulierung Düsseldorf. Unternehmen müssen sich auch dann an den Ewigkeitskosten für die Wasserregulierung in Nordrhein-Westfalen beteiligen, wenn sie ihre (ehemaligen) Bergbauaktivitäten auf Tochterunternehmen verlagert haben. Das stellt die rotgrüne Regierungskoalition jetzt mit einem Änderungsantrag zum Landeswassergesetz sicher. Hintergrund für diese Klarstellung im Gesetz seien Fälle wie die Firma Cavity, die als 100-prozentige...