Cannabis-Erwerb bestraft - Zeugen in Arrestzelle wurden nicht benötigt
Vor Gericht hatte sich jetzt ein 37 Jahre alter Hattinger zu verantworten. Im Zeitraum Dezember 2015 bis April 2016 soll er insgesamt neun Mal Marihuana für den Eigenbedarf erworben haben. Das waren insgesamt 470 Gramm, für die der Angeklagte 3.431 Euro bezahlte. Nachdem Rechtsanwalt Zeitler als Verteidiger des Angeklagten direkt zu Beginn der Hauptverhandlung ein Rechtsgespräch mit dem Staatsanwalt und Vorsitzenden Richter mit Ausschluss der Zuhörer und Pressevertreter beantragte, gab er...