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In der Gastronomie und bei Veranstaltungen müssen Gäste in NRW nun keine Adressen mehr hinterlassen. Kontaktnachverfolgungen gibt es hingegen noch im Schulbetrieb.

NRW hebt Kontaktnachverfolgung auf
Keine Erhebung von Kontaktdaten mehr

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht keine Notwendigkeit zur Nachverfolgung von Kontakten mehr vor. Das bedeutet konkret: In Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen muss nicht mehr durch Zettel oder digital per App nachgehalten werden, wer sich zu welcher Zeit vor Ort aufgehalten hat. Lediglich in der Betreuungsverordnung ist die Kontaktnachverfolgung weiterhin erwähnt, um erforderliche Quarantänemaßnahmen sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen umsetzen zu...

  • Gladbeck
  • 20.08.21
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