Politik
Männliche Küken dürfen in Deutschland weiter geschreddert werden
Düsseldorf, 13. Juni 2019 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute seine Entscheidung zur Tötung männlicher Küken verkündet. Geklagt hatten zwei Betriebe, die Hühnereier bebrüten, denn ihnen wurde die Tötung der männlichen Küken untersagt, weil dies ohne vernünftigen Grund erfolge und daher gegen das Tierschutzgesetz, § 1 Absatz 2, verstoße. Die Betriebe argumentierten, dass die Bruteier von Hennen aus Zuchtlinien stammen, die auf eine hohe Legeleistung angelegt sind. Da die männlichen...