Stadt Mülheim an der Ruhr informiert über Coronaschutzverordnung in den Wahlräumen
Wahl unter besonderen Bedingungen
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ist in den Wahlräumen und deren Zuwege innerhalb von Gebäuden das Tragen einer Maske (FFP2- oder OP-Maske) verpflichtend. Ein Verstoß gegen die „Maskenpflicht“ ist nach der Verordnung als Ordnungswidrigkeit zu bewerten. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass sowohl in den Wahlräumen als auch schon vor sowie im Gebäude die vorgegebenen Abstände unbedingt einzuhalten sind. Zudem wird wieder empfohlen, auch in Warteschlangen vor den Gebäuden eine...