Lücke im Betreuungsrecht
Verhindert der Rechtsausschuss, wie 2004, ein klar stellendes Gesetz. Wer in einem Pflegeheim stationär untergebracht ist, kann nur mit seiner Einwilligung behandelt werden. Wie verhält sich der Arzt, die Pflegedienstleitung, wenn schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen und der Betreute dies nicht erkennt oder erkennen will. - Der Bundesrat will in der Stellungnahme - 18/11617 nur den Arzt im Krankenhaus schützen. - Spannend wird die Anhörung der Sachverständigen am...