Bundesregierung

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Politik
(Dirk Wiese, MdB) Mit der Fristverlängerung werden landwirtschaftliche Buchstellen entlastet und sichergestellt. | Foto: Marco Urban

Entlastung für Buchstellen
Verlängerung der Steuerfristerklärung in Land- und Forstwirtschaft

Die Bundesregierung nimmt in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert.  Damit werden die landwirtschaftlichen Buchstellen entlastet und sichergestellt, dass eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht zu Lasten der Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Bewältigung...

  • Arnsberg
  • 19.01.21
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