Eilmeldung, ab dem 16.12 harter Lockdown
Einschneidende Maßnahmen open End
Einschneidende Maßnahmen open End Ab dem 16.12 greift der harte Lockdown Der Einzelhandel muss in weiten Teilen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließen. Ausnahmen: Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden,...