LK-Gemeinschaft
Dreist, dreister, Christian Wulff
Bei einem Anfangsverdacht gilt die Unschuld so lange, bis der Verdacht bewiesen ist. Das ist schon klar. Ob man dem Ex-Bundespräsidenten juristisch seine ausgeprägte Schnäppchen-Mentalität nachweisen kann, ist fraglich. Vielleicht steckt dahinter auch nur die von vielen Bürgern praktizierte „Geiz-ist-geil“-Version eines Mannes, der bis heute den Zahn der Zeit nicht erkannt hat. Wie sonst wäre es zu erklären, wenn mal kurz ein früherer Untergebener im Bundespräsidialamt über den „Ehrensold“...