Bundespolizei
Neue Flüssigkeitsbestimmungen für Handgepäck an Flughäfen ab dem 1. September 2024
Flugreisende müssen sich ab dem 1. September 2024 aufgrund von Änderungen im Recht der Europäischen Union auf Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten einstellen. Für einen möglichst reibungslosen Kontrollablauf gibt die Bundespolizei folgende Hinweise: Grundsätzlich gilt die Regelung, dass im Handgepäck ausschließlich Behältnisse mit einem Volumen von maximal 100 ml in einem transparenten und wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel mitgeführt werden dürfen. Die darüber hinaus geltenden...