Ratgeber
SICHERER FRISEURBESUCH - Zusätzliche Regeln fürs Haareschneiden in Kreisen mit Bundes-Notbremse
SICHERER FRISEURBESUCH Zusätzliche Regeln fürs Haareschneiden in Kreisen mit Bundes-Notbremse Ab dem 24. April 2021 gilt die so genannte Bundes-Notbremse auch in großen Teilen Nordrhein-Westfalens: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 100, greifen bundeseinheitliche Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Das betrifft auch den Friseurbesuch. Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, welche Bestimmungen beachtet werden müssen. Vor dem Besuch: •...