Bundesgerichtsurteil

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Zu laut zuhause und deswegen weniger Miete zahlen? Eine Mietminderung bei erhöhter Lärmbelästigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. | Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de

BGH-Urteil: Keine Mietminderung bei erhöhter Lärmbelästigung

Lärm von draußen kann prinzipiell einen Grund für eine Mietminderung darstellen - auch dann, wenn der Vermieter auf die Lärmquelle keinen Einfluss hat. Darauf weist der D.A.S. Rechtsschutz hin. Aber: Der Mieter muss sich mit Umgebungslärm abfinden, wenn dieser ortsüblich oder von der Lautstärke her noch zumutbar ist. In der Regel hat der Mieter schon wegen der Ortsüblichkeit bei Straßenlärm also schlechte Karten. Dies kann sich allerdings anders verhalten, wenn „wenig Straßenlärm“ zwischen den...

  • Gladbeck
  • 08.01.13
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