Bundesarbeitsgericht

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Überregionales
Das Bundesarbeitsgericht fällte ein Urteil zum Tragen von Kopftüchern in kirchlichen Einrichtungen. | Foto: Thorben Wengert /Pixelio

Ein Kopftuch, zwei Meinungen

Kirchliche Einrichtungen dürfen einer muslimischen Mitarbeiterin verbieten, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch (24. September) entschieden, nachdem eine Bochumer Krankenschwester geklagt hatte. Wir wollten wissen, wie in den beiden kirchlichen Krankenhäusern in Castrop-Rauxel der Umgang mit dem Kopftuch gehandhabt wird, und fragten nach. Es „kann einer Arbeitnehmerin in einer kirchlichen Einrichtung regelmäßig das Tragen eines islamischen...

  • Castrop-Rauxel
  • 27.09.14
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