ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Flashmob-Aktionen - Arbeitskampfmaßnahmen waren rechtens
"Wir begrüßen den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach Flashmob-Aktionen rechtlich zulässig sind", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Andrea Kocsis, in Berlin. "Das ist ein klares und positives Signal für die Beschäftigten in der augenblicklichen Diskussion um mögliche Einschränkungen des Streikrechts." Das Bundesverfassungsgericht hatte heute das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2009 bestätigt...