Urlaubsanspruch möglich, Arbeitgeber muss Hinweispflicht auf Verjährung nachkommen
Urlaubsansprüche verjähren nicht automatisch nach drei Jahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) übernommen. Arbeitgeber müssen gegenüber Arbeitnehmern ihrer Hinweispflicht nachkommen und sie über die Verjährung der Urlaubsansprüche informieren (9 AZR 266/20). Andernfalls besteht ein ewiger Urlaubsanspruch - sogar gegenüber ehemaligen Arbeitgebern. Der EuGH hat sich für eine hohe Hürde bei der Verjährung des...