Das neue Infektionsschutzgesetz
Beförderung von Personen nur noch mit Schutzmasken FFP2
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab sofort eine Beförderung von Personen nur noch mit einer FFP2 Atemschutzmaske zulässig ist. Ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) sieht die "Bundes-Notbremse" vor, dass bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind. Das gilt auch für die Beförderung behinderter Menschen. Die Verwendung von OP- und Stoffmasken, Halstuch oder Schal ist nicht...