Steuern sparen durch Sturmtief „Friederike“
In einer Pressemitteilung erklärt der Bund der Steuerzahler NRW erklärt, wie Kosten zur Beseitigung von Sturmschäden anerkannt werden. "Umgestürzte Bäume auf Gehwegen, verwüstete Gärten – Sturmtief „Friederike“ hat hohe Schäden angerichtet. Hinzu kommt, dass Handwerker für die Entsorgung von Ästen und Bäumen und für die Herrichtung des Garten bezahlt werden müssen. Ein kleiner Trost: Die hierdurch entstehenden Kosten können Sie in der Steuererklärung geltend machen. 20 Prozent der Kosten,...