Erzwingungshaft nicht für Zahlungsunfähige
Amtsgericht Dortmund lehnt Erzwingungshaft gegen Obdachlosen ab
Am heutigen 06.01.2022 veröffentlichte Harald Thomé einen beachtenswerten Beitrag zu einem Beschluss des AG Dortmund zum Thema Erzwingungshaft gegen Zahlungsunfähige: "In einem Super Beschluss hat das AG Dortmund Erzwingungshaft gegen einen obdachlosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen abgelehnt. Der Mann ist nicht ansatzweise in der Lage Geldbußen in Höhe von 7.325 EUR zu zahlen, er lebt von der Hand in den Mund und bekommt noch Geldbußen wegen Betteln und Verstoß gegen...