Ratgeber
Maskenpflicht für ÖPNV
Bei Verstoß werden 150 Euro Strafe fällig
Wer in Bussen, Bahnen, an Haltestellen, Bahnsteigen oder U-Bahnhöfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. So sieht es die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Kontrolliert wird die Einhaltung der Maskenpflicht in Essen und Mülheim durch die Ordnungsämter sowie durch die Ruhrbahn. Mitarbeiter der Ruhrbahn können jetzt eine Anzeige beim Ordnungsamt einreichen, wenn sie Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und...