Schwunghafter Drogenhandel
Der Sprockhöveler hat Glück gehabt. Sein volles Geständnis vor Gericht bewahrte ihn vor dem Gefängnis und bringt ihm „nur“ eine Bewährungsstrafe. Eigentlich ist der Sprockhöveler ein unbeschriebenes Blatt. Vorstrafen gibt es nämlich laut Bundeszentralregister nicht. Aber eben den schwunghaften Drogenhandel. Damals, im Sommer 2010, wohnte der Sprockhöveler in der „Kleinbeck“, betont aber vor Gericht sogleich, mit der damaligen Disco habe er nichts zu tun gehabt. Und die hätten auch keine...