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Politik

Sieg für den DGB - Jobcenter haften für rechtswidrige Ein-Euro-Jobs

„Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am "Tag der offenen Tür" entschieden.“ http://www.n24.de/news/newsitem_7195367.html „Vermitteln Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs, können Hartz-IV-Bezieher für ihre geleistete Arbeit mehr Geld verlangen. Entsprechen die Ein-Euro-Jobs nicht den gesetzlichen Anforderungen, müsse die Behörde Wertersatz...

  • Iserlohn
  • 29.08.11
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