Politik
Scheinselbstständigkeit und ihre Folgen
Totzeck: Die Konsequenzen aus dem BSG-Urteil belasten den kommunalen Haushalt und sind Niemandem zu erklären Am 20.01.16 hat das Bundessozialgericht (BSG) erneut bekräftigt, dass hier lebende EU-Bürger Anspruch auf Sozialhilfe haben, obwohl sie von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen sind. Der Anspruch kann nach Auffassung des BSG auch schon vor sechsmonatigem Aufenthalt bestehen. Die CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass die Stadtkämmerin in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses zu den...