Ein Brunnen in Warnemünde
Die Pflichten der Warnemünder gegen über der Stadt Rostock.
Aufschrift am Brunnen in Warnemünde: Warnminner Ümgang " Dem Rade unde der Stadt Rostock gehorsam, trum und hold sin. " Das war auferlegte Pflicht der Warnemünder. " Truw und hold " hieß immer auch " Zins und Güld "! Und so zogen Hegediener, Bürgerälteste und Quatiermänner Jahr um Jahr zum städtischen Vogt, und die ihnen oftmals auferlegten schwere Lasten abzutragen. Gegen den Strom Rostocker Vorherrschaft stellten die " steenpötschen Warneminner" ihren Umgang, eine ganz eigene Kultur, die mit...