Coronaschutzverordnung
Diese Regelungen gelten für Einrichtungen der Stadt Hemer
Entsprechend der ab Mittwoch, 16. Dezember, geltenden Coronaschutzverordnung schließt die Stadt Hemer beide Rathäuser für den allgemeinen Besucherverkehr. Bürgeranliegen werden weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Mitarbeiter bearbeitet. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für das Bürgerbüro und das Standesamt. Terminierte Trauungen (Brautpaar zzgl. vier Gäste) oder Beisetzungen (Hälfte der Sitzplatzkapazitäten in den jeweiligen Kapellen; Bsp.: Waldfriedhof 37...