* „PanamaPapers“ unterstreichen dringenden Handlungsbedarf
* Dem Missbrauch von Briefkastenfirmen beugen vor allem öffentliche Register der wahren Eigentümer dieser Firmen vor. Das Bundesfinanzministerium blockiert jedoch weiterhin diese Transparenzmaßnahme Die Bundesregierung hat sich bis 2017 zur Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU verpflichtet. Darin hat sie auch die Einrichtung von Registern über die wahren, sprich die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer von beispielsweise Briefkastenfirmen versprochen. Während jedoch Justiz- und...