Verschiedene Regeln
Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und genehmigungspflichtig
Das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Umweltamt weisen darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur dann zulässig sind, wenn es sich um öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen handelt. Sie müssen in jedem Fall vorab beim Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Zentrale Beratungsstelle für Veranstaltende, per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Wenn abgeschnittene Äste und Zweige in Landschaftsschutzgebieten verbrannt werden sollen, ist hierfür eine...