Brennmaterial

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Kultur
 Nach zwei Jahren Pandemie-Pause sind Osterfeuer im Stadtgebiet wieder erlaubt. Die Stadt weist auf die verschiedenen Regeln bei der Durchführung hin. | Foto: Archivfoto: Harald Molder

Verschiedene Regeln
Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und genehmigungspflichtig

Das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Umweltamt weisen darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur dann zulässig sind, wenn es sich um öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen handelt. Sie müssen in jedem Fall vorab beim Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Zentrale Beratungsstelle für Veranstaltende, per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Wenn abgeschnittene Äste und Zweige in Landschaftsschutzgebieten verbrannt werden sollen, ist hierfür eine...

  • Duisburg
  • 01.04.22
Ratgeber
In Gladbeck dürfen auch in 2013 nur so genannte „Brauchtumsfeuer“ als Osterfeuer abgebrannt werden und zudem ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Osterfeuer nur nach Anmeldung

Gladbeck. Der Blick auf den Kalender gibt allerletzte Gewissheit: Das letzte März-Wochenende ist im Jahr 2013 auch gleichzeitig das Osterfest-Wochenende. Damit naht auch das Fest, das vielerorts in Gladbeck genutzt wird, um ein „Osterfeuer“ abzubrennen. Doch diese Osterfeuer unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen, die oftmals nicht berücksichtigt werden. Daher wird seitens der Stadt Gladbeck darauf aumferksam gemacht, dass Osterfeuer nur abgebrannt werden dürfen, wenn sie der Bezeichnung...

  • Gladbeck
  • 26.02.13
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