Überregionales
Private Osterfeuer verboten
Kreis. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Osterfeuer ein Brauchtumsfeuer ist und somit der Brauchtumspflege unterliegt. Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Private Osterfeuer sind nicht zulässig. Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und...