Brauchtumsfeuer

Beiträge zum Thema Brauchtumsfeuer

Natur + Garten
Für das Abbrennen von Brauchtums- und Osterfeuern hat die Stadt Duisburg verbindliche Regeln erlassen. In jedem Fall muss ein Osterfeuer im Vorfeld beantragt werden.
Symbolfoto: Reiner Terhorst

Brauchtumsfeuer nicht überall gestattet
Feste Regeln für Osterfeuer in Duisburg

In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln gelten zudem in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des...

  • Duisburg
  • 20.03.23
  • 1
  • 1
LK-Gemeinschaft
Traditionelle Osterfeuer in Duisburg wird es wegen Corona auch in diesem Jahr nicht geben.
Archivfoto: Reiner Terhorst

Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Traditionelle Osterfeuer sind nicht erlaubt

Das städtische Bürger- und Ordnungsamt weist daraufhin, dass Osterfeuer in Duisburg auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der Coronaschutzverordnung sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt, hierunter fallen auch die traditionellen Osterfeuer. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz ist das Verbrennen und Abrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Brauchtumsfeuer....

  • Duisburg
  • 21.03.21
Ratgeber
Osterfeuer: Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer. | Foto: DM

Spielregeln fürs Osterfeuer

Karfreitag ist "feuerfrei" - Sicherheitsabstände einhalten Wer zu Ostern traditionell ein sicheres Feuer entfachen will, muss einiges beachten und das Feuer bis Freitag, 17. Februar, angemeldet haben. Antragsvordrucke erhält man im Zimmer 143 des Rathauses oder unter www.witten.de als Download. Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind. Wichtig: Diese dürfen nicht am Karfreitag brennen, weil das ein stiller Feiertag ist. Was die Veranstalter sonst noch beachten...

  • Witten
  • 07.02.17
Natur + Garten
Auch in Gladbeck werden in diesem Jahr wieder viele Osterfeuer abgebrannt. Diese Feuer müssen aber dem Ansprch "Brauchtumsfeuer" gerecht und auf jeden Fall beim Ordnungsamt angemeldet werden.

In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden

Das Osterfest rückt immer näher und auch in diesem Jahr werden in Gladbeck wieder zahlreiche Osterfeuer abgebrannt. Dabei gilt es aber wieder einmal, die gesetzliche Vorgaben einzuhalten. So muss muss das Feuer der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und das Feuer muss vorher beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden. Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften,...

  • Gladbeck
  • 15.03.15
Vereine + Ehrenamt
Auch in Gladbeck werden in diesem Jahr wieder viele Osterfeuer abgebrannt. Alle Feuer müssen aber angemeldet werden, sonst droht den Verantwortlichen viel Ärger.

In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden!

Bis zum Osterfest sind es zwar noch einige Tage, doch macht die Stadt Gladbeck bereits jetzt darauf aufmerksam, dass beim Abbrennen eines Osterfeuers auch in diesem Jahr wieder die geltenden Gesetze und Vorgaben einzuhalten sind. So müssen Feuer dieser Art der Brauchtumspflege dienen, für jeden Interessenten zugänglich sein und vor allen Dingen vorher beim „Amt für öffentliche Ordnung“ angemeldet werden. Der Gesetzgeber hat den Begriff „Brauchtumsfeuer“, um ein solches handelt es sich beim...

  • Gladbeck
  • 22.03.14
  • 1
Ratgeber
In Gladbeck dürfen auch in 2013 nur so genannte „Brauchtumsfeuer“ als Osterfeuer abgebrannt werden und zudem ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Osterfeuer nur nach Anmeldung

Gladbeck. Der Blick auf den Kalender gibt allerletzte Gewissheit: Das letzte März-Wochenende ist im Jahr 2013 auch gleichzeitig das Osterfest-Wochenende. Damit naht auch das Fest, das vielerorts in Gladbeck genutzt wird, um ein „Osterfeuer“ abzubrennen. Doch diese Osterfeuer unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen, die oftmals nicht berücksichtigt werden. Daher wird seitens der Stadt Gladbeck darauf aumferksam gemacht, dass Osterfeuer nur abgebrannt werden dürfen, wenn sie der Bezeichnung...

  • Gladbeck
  • 26.02.13
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