Ratgeber
Spielregeln fürs Osterfeuer
Karfreitag ist "feuerfrei" - Sicherheitsabstände einhalten Wer zu Ostern traditionell ein sicheres Feuer entfachen will, muss einiges beachten und das Feuer bis Freitag, 17. Februar, angemeldet haben. Antragsvordrucke erhält man im Zimmer 143 des Rathauses oder unter www.witten.de als Download. Erlaubt sind nur öffentliche Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind. Wichtig: Diese dürfen nicht am Karfreitag brennen, weil das ein stiller Feiertag ist. Was die Veranstalter sonst noch beachten...