Osterfeuer müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden
Die Stadt Dorsten gibt die Regeln und Vorschriften für die Vorbereitung und Durchführung von Osterfeuern bekannt: Es dürfen nur trockene Äste, Zweige und kräftige Holzscheite zusammengetragen werden. Das Abbrennen von Abfällen ist verboten. Und: Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist nur zu Ostern als angemeldetes Brauchtumsfeuer erlaubt. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art – und dazu gehört auch Baum- und Strauchschnitt - nach § 7 Landesimmissionsschutzgesetz...