Verwaltungsgericht fällte Urteil zur Evakuierung der Wohnanlage Hannibal
Räumung war rechtens
Vier Jahre nach der Räumung des Wohnkomplexes Hannibal in Dorstfeld hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Urteil zur Nutzungsuntersagung der Wohnanlage mit über 400 Wohnungen gefällt. Die damalige Eigentümerin des Hannibal, die Lütticher 49 Properties GmbH, hatte gegen die Räumung und die Nutzungsuntersagung durch die Stadt Dortmund geklagt. Das Gericht entschied im ersten Schritt, ob die Stadt Dortmund die Nutzung des Gebäudes untersagen durfte und im zweiten Schritt, ob sie die Kosten...