Ratgeber
Blumen und Brötchen an Feiertagen
Kreis. Blumen- und Zeitschriftenhändler sowie Anbieter von Back- und Konditoreiwaren dürfen ihr Geschäft sowohl am Reformationstag (31. Oktober) als auch an Allerheiligen (1. November) für bis zu fünf Stunden öffnen. Auf diesen Sonderfall weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen angesichts zahlreicher Anfragen von Einzelhändlern hin. Denn obwohl der 31. Oktober im Luther-Jahr ausnahmsweise ein bundesweiter Feiertag ist und damit auch in Nordrhein-Westfalen zwei Feiertage...