Vermietergesellschaften drücken sich um die Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen
Zu jeder Wohnung (50-150qm) muss bei heutigen Bauvorhaben vom Bauherrn mindestens ein PKW-Stellplatz eingerichtet werden. So sieht es das Baugesetz in NRW vor. Dieses Recht galt jedoch noch nicht in den 50er bis 70er-Jahren, so dass insbesondere bei vielen Wohnblocks, die in dieser Zeit errichtet wurden, bis heute die benötigten Parkplätze fehlen. Die Bewohner sind stattdessen gezwungen sich einen Parkplatz an den angrenzenden städtischen Straßen zu suchen. Entsprechend zugeparkt sind die...