Bottrop beantragt Ausnahmegenehmigung Notbremse

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Politik
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Stadtgebiet von Bottrop ab Mittwoch, 21. April, die Notbremse verfügt. Foto: Pixabay

Notbremse für Bottrop gilt ab dem heutigen Mittwoch
Stadt beantragt Ausnahmegenehmigung beim Land und bekommt diese genehmigt

Bottrop. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für das Stadtgebiet von Bottrop ab Mittwoch, 21. April, die Notbremse verfügt. Grund der Verfügung ist die 7-Tages-Inzidenz, die am Montag und durch die Nachmeldungen für das vergangene Wochenende, an drei Tagen oberhalb der Grenze von 100 lag. Damit würde wieder eine Reihe von Einschränkungen in Bottrop gelten. Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat jedoch beschlossen, dieses Mal beim Land eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, die das Land daraufhin auch...

  • Bottrop
  • 21.04.21
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