Politik
Neuer Erlass des Ministerium für Gesundheit (MAGS) NRW zur Auffrischungsimpfungen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert: MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist. Arbeit, Gesundheit und Soziales Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat...