Oberbürgermeister bleibt Anwort schuldig
Roland Mitschke, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, ist verärgert darüber, dass der Oberbürgermeister wiederholt Anfragen von Ratsmitgliedern verspätet beantwortet. Nach § 55 der Gemeindeordnung NW, in dem die Kontrollrechte des Rates geregelt sind, ist der Oberbürgermeister verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu geben. Die Fristen regelt die Geschäftsordnung des Rates. So sind Anfragen, wenn sie nicht direkt mündlich beantwortet werden können, spätestens...