Jobcenter Märkischer Kreis - Fehlerhafte Bescheide durch veraltete Rechtsanwendung
In der letzten Zeit ist wiederholt auffällig geworden, dass die Anwendung des Sozialgesetzbuch II beim Jobcenter Märkischer Kreis zum Teil auf eine veraltete Rechtslage gestützt wird und/oder auch die aktuelle Rechtsauslegung des Landessozialgerichts NRW und selbst des Bundessozialgerichts ignoriert. Mögliche Ursachen sind auch hier unzureichende Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter. Angesichts einer sich ständig weiter (zurück)entwickelnden Rechtslage und stetig wandelnden Weisungslage...