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Vermieter darf Mieter auch bei unverschuldeter Geldnot fristlos kündigen

Die aktuelle Entscheidung des BGH vom 04.02.2015, VIII ZR 175/14 könnte zu einem Ansteigen der Gewaltausbrüche gegenüber Mitarbeitern von Jobcentern und Sozialleistungsträger führen. Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung können fortan Schlampereien und Verzögerungen der Behördenmitarbeiter bei der Auszahlung der Mietleistungen direkt zu Räumungsklagen, und im schlimmsten Fall in die Obdachlosigkeit führen. „Ist ein sozialhilfeberechtigter Mieter, obwohl er rechtzeitig einen Antrag...

  • Iserlohn
  • 09.02.15
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